GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3909.H3: Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay…

Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 3909.H3 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3909.H3 erfasst die Bestimmung des Squamous-cell-carcinoma-Antigens, kurz SCC, mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Der Marker wird bei Plattenepithelkarzinomen unterschiedlicher Lokalisation, etwa der Zervix, des Ösophagus, der Lunge oder im Kopf-Hals-Bereich, zur Verlaufs- und Rezidivkontrolle eingesetzt, da erhöhte Werte mit Tumormasse und -aktivität korrelieren können. Angewendet wird die Ziffer daher vor allem in der onkologischen Nachsorge nach gesicherter Plattenepithelkarzinom-Diagnose, um den Therapieerfolg zu überwachen oder ein Rezidiv frühzeitig laborchemisch zu erfassen, während sie für die Erstdiagnostik wegen begrenzter Spezifität eine untergeordnete Rolle spielt. Doppelbestimmung und Bezugskurve gewährleisten die methodische Verlässlichkeit des Ergebnisses.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3909.H3

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3909.H3?

Die GOÄ-Ziffer 3909.H3 steht für „Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3909.H3?

Die GOÄ-Ziffer 3909.H3 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3909.H3 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3909.H3?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3909.H3 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.