GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4176: Propaphenon

Propaphenon

Die GOÄ-Ziffer 4176 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Propaphenon“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4176 erfasst die Bestimmung des Antiarrhythmikums Propafenon mittels Ligandenassay. Die Spiegelkontrolle wird eingesetzt, wenn unter laufender Therapie Nebenwirkungen auftreten, die antiarrhythmische Wirkung ausbleibt oder eine Dosisanpassung erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass die Metabolisierung von Propafenon individuell stark unterschiedlich verlaufen kann, sodass gleiche Dosierungen zu deutlich abweichenden Blutspiegeln fuehren koennen. Die Bestimmung dient somit vor allem der individuellen Therapiesteuerung bei Patienten mit Herzrhythmusstoerungen. Wie bei den uebrigen in dieser Aufzaehlung genannten Wirkstoffen erfolgt keine eigenstaendige Bewertung der Ziffer; sie wird als Teil der Sammelposition mit der Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4176

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4176?

Die GOÄ-Ziffer 4176 steht für „Propaphenon“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4176?

Die GOÄ-Ziffer 4176 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4176 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4176?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4176 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.