GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4459: Toxoplasma gondii 4460 Untersuchungen mit ähnlichem…

Toxoplasma gondii 4460 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4459 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Toxoplasma gondii 4460 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4459 steht für den Antikörpernachweis gegen Toxoplasma gondii und kommt zur Anwendung, wenn eine Toxoplasmose abgeklärt werden soll, etwa bei unklarer Lymphadenopathie, in der Schwangerschaftsvorsorge oder bei immunsupprimierten Patienten. Wie bei den benachbarten erregerspezifischen Ziffern dieser Untersuchungsreihe wird dieselbe methodische Vorgehensweise verwendet wie bei der Referenzleistung Nummer 4454, weshalb die amtliche Bestimmung Nummer 4459 als Teil der zugehörigen Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr führt. Für Untersuchungen mit vergleichbarem methodischem Aufwand, die andere als die ausdrücklich benannten Parameter betreffen, ist die nachfolgende Ziffer 4460 vorgesehen; dabei ist der tatsächlich untersuchte Parameter in der Rechnung anzugeben, damit die Leistung nachvollziehbar bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4454).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4459

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4459?

Die GOÄ-Ziffer 4459 steht für „Toxoplasma gondii 4460 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4459?

Die GOÄ-Ziffer 4459 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4459 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4459?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4459 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.