GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4636: Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im…

Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum

Die GOÄ-Ziffer 4636 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4636 erfasst die lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren, einschließlich Verfahren mit Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung. Angewendet wird sie, wenn Viren direkt im unbehandelten Untersuchungsmaterial mittels markierungsgestützter mikroskopischer Antikörper- oder Antigentechnik nachgewiesen werden sollen, ohne dass zuvor eine Anzüchtung des Erregers erforderlich ist. Dieses Verfahren ermöglicht damit einen raschen direkten Virusnachweis am Ausgangsmaterial, im Unterschied zu Verfahren, die auf einer vorherigen Züchtung des Erregers beruhen. Die Ziffer bildet damit eine eigenständige, von Kultur- oder elektronenmikroskopischen Nachweisverfahren abzugrenzende Untersuchungsmethode innerhalb der virologischen Diagnostik.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4636

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4636?

Die GOÄ-Ziffer 4636 steht für „Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4636?

Die GOÄ-Ziffer 4636 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4636 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4636?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4636 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.