GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3774: Ammoniak (NH 4)

Ammoniak (NH 4)

Die GOÄ-Ziffer 3774 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ammoniak (NH 4)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 14,75 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bezeichnet die laborchemische Bestimmung von Ammoniak (NH4) in einer Koerperfluessigkeit, in der Regel Blut oder Plasma. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein erhoehter Ammoniakspiegel als Ursache oder Begleitbefund einer Stoffwechselstoerung oder einer neurologischen Symptomatik abgeklaert werden soll. Die Legende benennt ausschliesslich den Analyten Ammoniak, ohne ein bestimmtes Messverfahren vorzugeben, sodass die Position unabhaengig von der konkreten laborinternen Methodik einmal je Bestimmung angesetzt wird. Abzugrenzen ist sie von anderen stickstoffhaltigen Metaboliten wie Harnstoff oder Kreatinin, die ueber eigene Ziffern abgebildet werden. Innerhalb des Kapitels Substrate, Metabolite, Enzyme steht sie fuer die gezielte Einzelbestimmung dieses spezifischen Parameters und nicht fuer ein umfassenderes Stoffwechselprofil.

Gebühren und Steigerungssatz

220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,82 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach14,75 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach16,67 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3774

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3774?

Die GOÄ-Ziffer 3774 steht für „Ammoniak (NH 4)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3774?

Die GOÄ-Ziffer 3774 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3774 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 14,75 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3774?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3774 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.