GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3698: P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen…

P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3698 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3698 erfasst die Phänotypisierung von Zellen oder den Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden. Sie wird angewendet, wenn Zelloberflächenmerkmale nicht durchflusszytometrisch nach Ziffer 3696, sondern mit immunfluoreszenzmikroskopischen oder vergleichbaren Verfahren nachgewiesen werden, etwa zur Charakterisierung von Zellpopulationen im Rahmen immunologischer oder hämatologischer Fragestellungen, wenn diese Methode im konkreten Fall geeigneter oder verfügbar ist. Die Ziffer deckt den Nachweis mit dem ersten eingesetzten Antiserum ab und stellt damit die methodische Alternative zur durchflusszytometrischen Phänotypisierung dar; je nach eingesetztem Verfahren ist die jeweils zutreffende Ziffer zu wählen, nicht beide parallel für dieselbe Untersuchung.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3698

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3698?

Die GOÄ-Ziffer 3698 steht für „P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3698?

Die GOÄ-Ziffer 3698 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3698 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3698?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3698 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.