GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4360: Röteln-Virus

Röteln-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4360 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Röteln-Virus“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4360 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen das Röteln-Virus und wird angesetzt, wenn bei Verdacht auf eine Röteln-Infektion, zur Immunitätsbestimmung vor oder während einer Schwangerschaft oder im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge eine gezielte Antikörperbestimmung erforderlich ist. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis von Antikörpern gegen diesen Erreger und ist von den übrigen Ziffern der Reihe, die andere Erreger klassischer Kinderkrankheiten oder respiratorischer Infekte betreffen, allein durch den untersuchten Erreger abzugrenzen. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge mehrere Erreger gleichzeitig untersucht, ist der jeweils untersuchte Erreger einzeln in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4360

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4360?

Die GOÄ-Ziffer 4360 steht für „Röteln-Virus“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4360?

Die GOÄ-Ziffer 4360 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4360 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4360?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4360 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.