GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4564: Neisseria meningitidis 4565 Untersuchungen mit ähnlichem…

Neisseria meningitidis 4565 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie,

Die GOÄ-Ziffer 4564 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neisseria meningitidis 4565 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie,“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4564 erfasst die lichtmikroskopische, immunologische Identifizierung von Neisseria meningitidis aus angezüchtetem Material und wird angewendet, wenn ein kulturell isoliertes Meningokokken-Verdachtsisolat immunologisch bestätigt werden soll, etwa im Rahmen der Meningitis-Diagnostik. Der Untersuchungsaufwand entspricht dem der Grundziffer 4560, weshalb die amtliche Bestimmung Ziffer 4564 als Teil der zugehörigen Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr führt. Für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand zu weiteren, nicht eigens aufgeführten Keimen ist die nachfolgende Ziffer 4565 vorgesehen; die untersuchten Keime sind dabei in der Rechnung anzugeben. In der Praxis wird Ziffer 4564 angesetzt, wenn die Bestätigung gezielt auf Neisseria meningitidis ausgerichtet ist, unabhängig davon, ob im selben Untersuchungsgang auch auf Neisseria gonorrhoeae untersucht wird.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4560).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4564

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4564?

Die GOÄ-Ziffer 4564 steht für „Neisseria meningitidis 4565 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie,“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4564?

Die GOÄ-Ziffer 4564 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4564 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4564?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4564 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.