GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4180: Tobramicin

Tobramicin

Die GOÄ-Ziffer 4180 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tobramicin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4180 bezeichnet die Bestimmung des Aminoglykosid-Antibiotikums Tobramicin mittels Ligandenassay. Die Spiegelkontrolle wird analog zu anderen Aminoglykosiden dieser Gruppe eingesetzt, wenn Patienten parenteral mit Tobramicin behandelt werden, um einerseits eine ausreichende antibakterielle Wirksamkeit sicherzustellen und andererseits die enge Grenze zur Oto- und Nephrotoxizitaet nicht zu ueberschreiten, was besonders bei eingeschraenkter Nierenfunktion, hoher Dosierung oder laengerer Behandlungsdauer relevant ist. Die Bestimmung dient somit der individuellen Dosisanpassung im Therapieverlauf. Wie die uebrigen genannten Substanzen wird Tobramicin nicht eigenstaendig bepunktet, sondern als Teil der Sammelposition mit Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4180

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4180?

Die GOÄ-Ziffer 4180 steht für „Tobramicin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4180?

Die GOÄ-Ziffer 4180 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4180 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4180?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4180 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.