GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
im NaCl- oder Albumin-Milieu (z. B. P, Lewis, MNS), je Merkmal
Die GOÄ-Ziffer 3984 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „im NaCl- oder Albumin-Milieu (z. B. P, Lewis, MNS), je Merkmal“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3984 erfasst die Untersuchung weiterer Blutgruppenmerkmale, beispielsweise aus den Systemen P, Lewis oder MNS, mittels Testverfahren im NaCl- oder Albumin-Milieu, abgerechnet je untersuchtem Merkmal. Sie wird angewendet, wenn ueber die Standardmerkmale AB0 und Rhesus hinaus zusaetzliche Blutgruppenantigene bestimmt werden muessen, etwa zur Abklaerung unklarer serologischer Befunde, bei speziellen Transfusionsfragestellungen oder zur Antikoerperidentifizierung. Das NaCl- beziehungsweise Albumin-Milieu bezeichnet dabei die Testbedingung, unter der die Agglutination der Testerythrozyten beobachtet wird, im Unterschied zu den Nummern 3985 und 3986, die dieselbe Art der Merkmalsbestimmung im indirekten Anti-Humanglobulin-Test vornehmen. Da die Abrechnung je Merkmal erfolgt, wird die Ziffer bei mehreren untersuchten Antigenen entsprechend mehrfach angesetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 9,09 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3984 steht für „im NaCl- oder Albumin-Milieu (z. B. P, Lewis, MNS), je Merkmal“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3984 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3984 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.