GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum
Die GOÄ-Ziffer 3699 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen und 24,13 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst die Phänotypisierung von Zellen oder den Rezeptornachweis auf Zellen mittels weiterer Antiseren, Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Untersuchungsmethoden, abgerechnet je zusätzlich eingesetztem Antiserum. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach einer grundlegenden Zelldifferenzierung weitere Oberflächenmarker oder Rezeptoren an denselben Zellen mit zusätzlichen Reagenzien untersucht werden, etwa zur genaueren Charakterisierung von Zellpopulationen im Rahmen einer immunologischen oder hämatologischen Abklärung. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass diese Leistung keine eigenständig abrechenbare Position ist, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit der Grundleistung nach Nummer 3698 berechnet werden kann. In der Praxis wird 3699 also stets als Ergänzung zu 3698 angesetzt, wenn über die dortige Basisuntersuchung hinaus weitere Antiseren zum Einsatz kommen, und je zusätzlichem Ansatz gesondert gezählt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,98 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 24,13 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 27,28 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3699 steht für „P hänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3699 ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 3699 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.