GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4744: Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier 4745 Untersuchungen…

Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier 4745 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) – gegebenenfalls einschließlich spezielle r

Die GOÄ-Ziffer 4744 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier 4745 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) – gegebenenfalls einschließlich spezielle r“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4744 betrifft den lichtmikroskopisch-immunologischen Nachweis von Würmern und deren Bestandteilen sowie Wurmeiern nach dem methodischen Ansatz von Nummer 4723. Sie wird angewendet, wenn bei Verdacht auf eine Wurminfektion (Helminthose) gezielt nach adulten Würmern, Wurmfragmenten oder Wurmeiern im Untersuchungsmaterial gesucht wird. Für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand auf andere, nicht einzeln benannte Parasiten verweist der Text auf eine Nachbarziffer; zudem ist vorgeschrieben, dass die untersuchten Parasiten in der Rechnung konkret anzugeben sind. Wie die übrigen unter 4723 gefassten Erregerziffern wird auch 4744 als Teil einer Sammelposition bewertet und gemeinsam mit Nummer 4723 nur einmal vergütet, unabhängig davon, wie viele der dort zusammengefassten Erreger im gleichen Untersuchungsgang gesucht werden. Die Ziffer dient primär der exakten Erregerdokumentation.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4723).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4744

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4744?

Die GOÄ-Ziffer 4744 steht für „Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier 4745 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z. B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) – gegebenenfalls einschließlich spezielle r“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4744?

Die GOÄ-Ziffer 4744 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4744 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4744?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4744 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.