GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP) 4069 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4068 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP) 4069 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 50,27 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4068 erfasst die Bestimmung des Vasoaktiven intestinalen Polypeptids (VIP), eines gastrointestinalen Hormons mit unter anderem sekretionsfördernder Wirkung auf den Darm. In der Praxis wird dieser Parameter vor allem bei Verdacht auf ein VIP-produzierendes Tumor (VIPom) bestimmt, das sich klinisch typischerweise durch massive, wässrige Diarrhoen im Rahmen eines Verner-Morrison-Syndroms äußert. Die Bestimmung dient damit der ätiologischen Abklärung chronischer, sekretorischer Durchfälle unklarer Ursache und reiht sich in die Gruppe der gastroenteropankreatischen Hormonparameter dieser Untersuchungsreihe neben GIP und Pankreatischem Polypeptid ein. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4061 bewertet, ohne gesonderte zusätzliche Vergütung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,72 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 50,27 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 56,83 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4068 steht für „Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP) 4069 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4068 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 50,27 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4068 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.