GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3611: Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)

Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)

Die GOÄ-Ziffer 3611 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt II. Basislabor). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,72 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3611 bezeichnet das Blutzuckertagesprofil, bei dem eine viermalige Bestimmung der Glukose im Tagesverlauf erfolgt. Diese Untersuchung dient der Erfassung der Blutzuckerschwankungen über den Tag, etwa in Abhängigkeit von Mahlzeiten und gegebenenfalls einer medikamentösen Therapie, und wird typischerweise bei der Einstellung oder Überprüfung einer Diabetestherapie eingesetzt. Im Unterschied zur einmaligen Glukosebestimmung nach Nummer 3514, die als Teil der Sammelposition mit Nummer 3510 abgerechnet wird, erfordert Nummer 3611 die viermalige Messung der Glukose zu unterschiedlichen Tageszeitpunkten, um ein aussagekräftiges Profil des Tagesverlaufs zu erstellen. In der praktischen Anwendung wird das Blutzuckertagesprofil vor allem bei Patienten mit bekanntem oder neu diagnostiziertem Diabetes mellitus zur Beurteilung der Stoffwechseleinstellung veranlasst.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach12,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3611

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3611?

Die GOÄ-Ziffer 3611 steht für „Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3611?

Die GOÄ-Ziffer 3611 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3611 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3611?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3611 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.