GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4748: Lamblien

Lamblien

Die GOÄ-Ziffer 4748 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lamblien“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,72 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4748 bezeichnet den Nachweis von Lamblien mit demselben methodischen Aufwand wie Nummer 4744. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer parasitologischen Untersuchung, die methodisch der Wurm- und Wurmei-Diagnostik nach 4744 entspricht, gezielt nach Giardia lamblia gesucht wird, etwa bei chronischer Diarrhö mit entsprechendem klinischem Verdacht. Wie bei den benachbarten Ziffern 4747, 4749 und 4750 gilt die amtliche Bestimmung, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet wird und Punktzahl bzw. Gebühr gemeinsam mit Nummer 4744 nur einmal berechnet werden, selbst wenn im gleichen Ansatz mehrere Erreger untersucht werden. Die Nummer dient somit der korrekten Kennzeichnung des Erregers in der Rechnung, nicht der Begründung eines zusätzlichen Honorars.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach12,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4744).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4748

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4748?

Die GOÄ-Ziffer 4748 steht für „Lamblien“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4748?

Die GOÄ-Ziffer 4748 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4748 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4748?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4748 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.