GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Staphylokokkentoxin 4599 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. 4601 Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen durch Inokulation in Versuchstiere, je Untersuchung Kosten für Versuchstiere sind nicht gesondert berechnungsfähig. e. Keimzahl, Hemmstoffe 4605 Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z. B. Cult-dip Plus ®, Dip-Slide®, Uricount ®, Uricult ®, Uriline ®, Urotube ®), semiquantitativ, je Urinuntersuchung 60 3,50 4606 Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials, je Untersuchungsmaterial 250 14,57 4607 Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen, je Material 60 3,50 f. 4611 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika nach der Break-Point-Methode, bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 30 1,75 4612 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Antibiotikadilutionstest (Agardilution oder MHK-Bestimmung), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 50 2,91 4613 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativer Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 75 4,37 4614 Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung 250 14,57 2. Untersuchungen zum Nachweis und zurCharakterisierung von Viren a. Untersuchungen im Nativmaterial
Die GOÄ-Ziffer 4598 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Staphylokokkentoxin 4599 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. 4601 Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen durch Inokulation in Versuchstiere, je Untersuchung Kosten für Versuchstiere sind nicht gesondert berechnungsfähig. e. Keimzahl, Hemmstoffe 4605 Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z. B. Cult-dip Plus ®, Dip-Slide®, Uricount ®, Uricult ®, Uriline ®, Urotube ®), semiquantitativ, je Urinuntersuchung 60 3,50 4606 Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials, je Untersuchungsmaterial 250 14,57 4607 Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen, je Material 60 3,50 f. 4611 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika nach der Break-Point-Methode, bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 30 1,75 4612 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Antibiotikadilutionstest (Agardilution oder MHK-Bestimmung), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 50 2,91 4613 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativer Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 75 4,37 4614 Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung 250 14,57 2. Untersuchungen zum Nachweis und zurCharakterisierung von Viren a. Untersuchungen im Nativmaterial“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 33,52 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4598 bezeichnet den Nachweis von Staphylokokkentoxin, ergänzt um methodisch ähnlich aufwendige Untersuchungen weiterer Erreger (Hinweis zu Nummer 4599), wobei der untersuchte Keim in der Rechnung anzugeben ist. Angewendet wird sie bei Verdacht auf eine toxinvermittelte Staphylokokken-Erkrankung. Im selben Zusammenhang findet sich die Bestimmung, dass die Leistung nach Nummer 4601 im Behandlungsfall nicht mehr als dreimal berechnet werden darf; diese Begrenzung betrifft die in dieser Untersuchungsgruppe folgende Ziffer 4601 und begrenzt damit die Häufigkeit vergleichbarer Nachweise innerhalb desselben Behandlungsfalls. Ziffer 4598 selbst bildet zudem den Bezugspunkt für den Rota-Viren-Nachweis (4630), der laut zugehöriger Bestimmung mit ihr gemeinsame Punktzahl/Gebühr teilt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,14 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 33,52 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 37,89 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4598 steht für „Staphylokokkentoxin 4599 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben. 4601 Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen durch Inokulation in Versuchstiere, je Untersuchung Kosten für Versuchstiere sind nicht gesondert berechnungsfähig. e. Keimzahl, Hemmstoffe 4605 Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z. B. Cult-dip Plus ®, Dip-Slide®, Uricount ®, Uricult ®, Uriline ®, Urotube ®), semiquantitativ, je Urinuntersuchung 60 3,50 4606 Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials, je Untersuchungsmaterial 250 14,57 4607 Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen, je Material 60 3,50 f. 4611 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika nach der Break-Point-Methode, bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 30 1,75 4612 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Antibiotikadilutionstest (Agardilution oder MHK-Bestimmung), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 50 2,91 4613 Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativer Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz 75 4,37 4614 Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung 250 14,57 2. Untersuchungen zum Nachweis und zurCharakterisierung von Viren a. Untersuchungen im Nativmaterial“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4598 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 33,52 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4598 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.