GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4175: Primidon

Primidon

Die GOÄ-Ziffer 4175 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Primidon“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4175 steht fuer die Bestimmung von Primidon mittels Ligandenassay. Primidon wird als Antiepileptikum eingesetzt und im Koerper unter anderem zu Phenobarbital metabolisiert, weshalb bei einer laufenden Primidon-Therapie haeufig sowohl die Muttersubstanz als auch der aktive Metabolit spiegelmaessig kontrolliert werden, um die Therapie hinsichtlich Wirksamkeit und Vertraeglichkeit zu steuern. Anwendung findet die Bestimmung insbesondere bei Dosisfindung, bei unklarer Anfallskontrolle trotz Therapie sowie bei Verdacht auf mangelnde Einnahmetreue. Abrechnungstechnisch handelt es sich nicht um eine eigenstaendig bewertete Leistung, sondern um eine Position der Sammelposition, die mit Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 angesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4175

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4175?

Die GOÄ-Ziffer 4175 steht für „Primidon“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4175?

Die GOÄ-Ziffer 4175 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4175 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4175?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4175 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.