GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4759: Ligandenassay (z. B. Enzym-, Radioimmunoassay)…

Ligandenassay (z. B. Enzym-, Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial, je Untersuchung b. Züchtung

Die GOÄ-Ziffer 4759 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ligandenassay (z. B. Enzym-, Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial, je Untersuchung b. Züchtung“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4759 beschreibt den Ligandenassay, etwa als Enzym- oder Radioimmunoassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve, zum Nachweis von Parasiten bzw. parasitenspezifischen Antigenen oder Antikörpern. Sie wird angewendet, wenn ein quantitatives oder semiquantitatives Immunoassay-Verfahren zur Erregerdiagnostik eingesetzt wird, das über die rein mikroskopische Beurteilung (4756, 4757) oder die immunologische Untersuchung im Nativmaterial (4758) hinausgeht und ein standardisiertes Testsystem mit Bezugskurve nutzt. Die Ziffer bildet zugleich die Bezugsgröße für mehrere Sammelpositionen (u. a. 4760 bis 4762), die den Nachweis einzelner Erreger wie Amöben, Lamblien oder Trichomonaden mit demselben Assay-Verfahren beschreiben und mit 4759 gemeinsam nur einmal abgerechnet werden. Typischer Einsatz ist die serologische oder antigenbasierte Parasitendiagnostik im Labor.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4759

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4759?

Die GOÄ-Ziffer 4759 steht für „Ligandenassay (z. B. Enzym-, Radioimmunoassay) – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial, je Untersuchung b. Züchtung“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4759?

Die GOÄ-Ziffer 4759 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4759 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4759?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4759 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.