GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3781: Laktat, photometrisch

Laktat, photometrisch

Die GOÄ-Ziffer 3781 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Laktat, photometrisch“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 14,75 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Position erfasst die photometrische Bestimmung von Laktat. Sie wird angewendet, wenn eine Laktaterhoehung als Ausdruck einer anaeroben Stoffwechsellage abgeklaert werden soll, etwa im Rahmen einer Kreislauf- oder Sepsisdiagnostik, bei Verdacht auf eine Laktatazidose oder zur Beurteilung der Stoffwechsellage nach koerperlicher Belastung. Die Legende schreibt das photometrische Verfahren als Methode fest, sodass andere Messmethoden fuer Laktat nicht unter diese Ziffer fallen. Der Parameter Laktat ist von anderen organischen Saeuren, die im Rahmen umfassenderer Profile erfasst werden, als eigenstaendige Einzelbestimmung abzugrenzen. Die Leistung wird je durchgefuehrter Messung einmal angesetzt und dient vor allem der raschen laborchemischen Einschaetzung der Stoffwechsel- und Perfusionslage.

Gebühren und Steigerungssatz

220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,82 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach14,75 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach16,67 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3781

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3781?

Die GOÄ-Ziffer 3781 steht für „Laktat, photometrisch“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3781?

Die GOÄ-Ziffer 3781 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3781 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 14,75 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3781?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3781 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.