GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4522: Legionellen

Legionellen

Die GOÄ-Ziffer 4522 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Legionellen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,72 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4522 erfasst den direkten Antigen- bzw. Immunfluoreszenznachweis von Legionellen und kommt typischerweise bei Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie zur Anwendung, etwa im Rahmen der Erregerdiagnostik bei schwerem oder atypischem Pneumonieverlauf. Methodisch entspricht der Aufwand demjenigen der Nummer 4468, sodass die amtliche Bestimmung Ziffer 4522 als Teil der zugehörigen Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr führt. Die Ziffer wird angesetzt, sobald gezielt auf Legionellen untersucht wird, unabhängig vom Untersuchungsmaterial. Abzugrenzen ist sie von den übrigen Ziffern derselben Serie, die auf andere Erreger wie Streptokokken der Gruppe B, enteropathogene E.-coli-Stämme oder Neisserien ausgerichtet sind; die Auswahl der richtigen Ziffer richtet sich allein danach, welcher Erreger tatsächlich nachgewiesen werden soll.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach12,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4468).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4522

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4522?

Die GOÄ-Ziffer 4522 steht für „Legionellen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4522?

Die GOÄ-Ziffer 4522 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4522 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4522?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4522 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.