GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3669: Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch

Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch

Die GOÄ-Ziffer 3669 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3669 erfasst die mikroskopische Bestimmung der Erythrozytenzahl im Liquor cerebrospinalis. Sie wird angewendet, wenn nach einer Lumbalpunktion die Anzahl roter Blutkörperchen im Liquor ermittelt werden soll, etwa zur Unterscheidung zwischen einer artifiziellen, punktionsbedingten Blutbeimengung und einer tatsächlichen Subarachnoidalblutung, oder allgemein im Rahmen der Liquordiagnostik bei Verdacht auf entzündliche, vaskuläre oder tumoröse Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Die Zählung erfolgt mikroskopisch in einer Zählkammer und liefert einen quantitativen Wert, der gemeinsam mit weiteren Liquorparametern, etwa der Leukozytenzahl nach Ziffer 3670, zur Beurteilung des Liquorbefunds herangezogen wird. Beide Zellzählungen stellen eigenständige Teilleistungen dar und werden, sofern jeweils durchgeführt, unabhängig voneinander berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach4,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach4,55 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3669

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3669?

Die GOÄ-Ziffer 3669 steht für „Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3669?

Die GOÄ-Ziffer 3669 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3669 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3669?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3669 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.