GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Identifizierung, Untersuchung von Mykobakterium tuberkulosis-Komplex mittels biochemischer Reaktionen Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien – einschließlich Anfärbung –,
Die GOÄ-Ziffer 4551 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung, Untersuchung von Mykobakterium tuberkulosis-Komplex mittels biochemischer Reaktionen Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien – einschließlich Anfärbung –,“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4551 erfasst die Identifizierung des Mykobakterium-tuberkulosis-Komplexes mittels biochemischer Reaktionen sowie die begleitende lichtmikroskopische Untersuchung der angezüchteten Kultur. Sie wird angewendet, wenn nach kultureller Anzüchtung (vgl. Nummer 4540) der Verdacht auf eine Tuberkulose durch gezielte biochemische und mikroskopische Differenzierung des Erregerkomplexes bestätigt werden soll. Die amtliche Bestimmung begrenzt die Berechnungshäufigkeit: die Leistung darf bei Untersuchungen aus demselben Material nicht mehr als viermal berechnet werden, sodass auch bei mehrfacher Nachtestung keine unbegrenzte Mehrfachabrechnung entsteht. Von den Färbeverfahren der Nummern 4553 bis 4555, die mit derselben Punktzahl/Gebühr als Sammelposition zu dieser Ziffer geführt werden, unterscheidet sich Ziffer 4551 dadurch, dass sie die eigentliche biochemische Identifizierung und nicht die reine Anfärbung des Kulturausstrichs betrifft.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 20,11 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 22,73 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4551 steht für „Identifizierung, Untersuchung von Mykobakterium tuberkulosis-Komplex mittels biochemischer Reaktionen Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien – einschließlich Anfärbung –,“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4551 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4551 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.