GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Proteinelektrophorese im Urin
Die GOÄ-Ziffer 3761 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Proteinelektrophorese im Urin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Proteinelektrophorese im Urin trennt die im Urin ausgeschiedenen Eiweiße elektrophoretisch in ihre einzelnen Fraktionen auf und beurteilt das entstehende Bandenmuster. In der Praxis wird sie eingesetzt, um eine festgestellte Proteinurie näher zu charakterisieren, insbesondere um zu unterscheiden, ob eine glomeruläre, tubuläre oder gemischte Schädigung der Niere vorliegt, oder um den Nachweis bestimmter pathologischer Eiweiße, etwa monoklonaler Leichtketten, zu führen. Gegenüber der einfachen photometrischen Gesamtproteinbestimmung im Urin (Nummer 3760) liefert die Elektrophorese damit eine deutlich differenziertere Aussage über die Zusammensetzung der ausgeschiedenen Proteine und wird entsprechend als weiterführende Untersuchung bei auffälligem Proteinbefund veranlasst.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3761 steht für „Proteinelektrophorese im Urin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3761 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3761 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.