GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4073: Homovanillinsäure im Urin (HVA)

Homovanillinsäure im Urin (HVA)

Die GOÄ-Ziffer 4073 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Homovanillinsäure im Urin (HVA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,21 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4073 erfasst die Bestimmung der Homovanillinsäure (HVA) im Urin, eines Abbauprodukts der Katecholamine, insbesondere des Dopamins. In der Praxis wird dieser Parameter, oft gemeinsam mit der Vanillinmandelsäure, zur Diagnostik und Verlaufskontrolle katecholaminproduzierender Tumoren eingesetzt, etwa bei Verdacht auf ein Neuroblastom im Kindesalter oder ergänzend bei Verdacht auf ein Phäochromozytom, da erhöhte HVA-Werte im Urin auf eine gesteigerte Katecholaminproduktion und deren Metabolisierung hinweisen. Die Bestimmung ergänzt damit die direkte Katecholaminmessung nach Nummer 4072 um die Beurteilung der Stoffwechselprodukte über einen längeren Zeitraum. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4070 bewertet, ohne gesonderte zusätzliche Vergütung.

Gebühren und Steigerungssatz

570 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,22 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach38,21 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach43,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4070).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4073

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4073?

Die GOÄ-Ziffer 4073 steht für „Homovanillinsäure im Urin (HVA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4073?

Die GOÄ-Ziffer 4073 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4073 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,21 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4073?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4073 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.