GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3840: Kerne (ANA)

Kerne (ANA)

Die GOÄ-Ziffer 3840 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kerne (ANA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer bezeichnet den spezifischen Nachweis von Antikörpern gegen Zellkernbestandteile (antinukleäre Antikörper, ANA) im Rahmen der erweiterten Autoantikörperdiagnostik mittels indirekter Immunfluoreszenz. Sie kommt zum Einsatz, wenn im Zuge der Abklärung einer Kollagenose oder systemischen Autoimmunerkrankung, etwa eines systemischen Lupus erythematodes, eines Sjögren-Syndroms oder einer systemischen Sklerose, die kernspezifische Antikörperreaktion neben weiteren organbezogenen Spezifitäten desselben Untersuchungsansatzes mitbeurteilt wird. Die Ziffer ergänzt damit ANA-Fluoreszenzmuster-Bestimmungen um die gezielte Zuordnung zum nukleären Antigen. Sie besitzt keinen eigenständigen Gebührenwert, sondern ist Bestandteil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2, unabhängig von der Anzahl gleichzeitig bestimmter Antikörperspezifitäten.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3840

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3840?

Die GOÄ-Ziffer 3840 steht für „Kerne (ANA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3840?

Die GOÄ-Ziffer 3840 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3840 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3840?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3840 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.