GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4770: Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem…

Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierungvon Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten

Die GOÄ-Ziffer 4770 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierungvon Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4770 steht für den Nachweis von Trypanosoma cruzi mittels Ligandenassay nach dem methodischen Ansatz von Nummer 4768, sowie eine weitere in der Legende genannte Untersuchungsvariante für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand; auch hier sind die untersuchten Parasiten in der Rechnung anzugeben. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen eines Enzym- oder Radioimmunoassays gezielt nach Trypanosoma-cruzi-Antigen bzw. -Antikörpern gesucht wird, etwa bei Verdacht auf Chagas-Krankheit. Amtlich ist die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet und wird gemeinsam mit Nummer 4768 nur einmal berechnet, auch wenn im selben Testansatz weitere Erreger dieser Gruppe untersucht werden. Die Ziffer markiert zudem den Übergang zu einem neuen Abschnitt der Untersuchungen (Identifizierungsverfahren), auf den die Legende verweist.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4768).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4770

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4770?

Die GOÄ-Ziffer 4770 steht für „Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierungvon Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4770?

Die GOÄ-Ziffer 4770 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4770 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4770?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4770 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.