GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierungvon Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten
Die GOÄ-Ziffer 4770 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierungvon Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4770 steht für den Nachweis von Trypanosoma cruzi mittels Ligandenassay nach dem methodischen Ansatz von Nummer 4768, sowie eine weitere in der Legende genannte Untersuchungsvariante für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand; auch hier sind die untersuchten Parasiten in der Rechnung anzugeben. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen eines Enzym- oder Radioimmunoassays gezielt nach Trypanosoma-cruzi-Antigen bzw. -Antikörpern gesucht wird, etwa bei Verdacht auf Chagas-Krankheit. Amtlich ist die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet und wird gemeinsam mit Nummer 4768 nur einmal berechnet, auch wenn im selben Testansatz weitere Erreger dieser Gruppe untersucht werden. Die Ziffer markiert zudem den Übergang zu einem neuen Abschnitt der Untersuchungen (Identifizierungsverfahren), auf den die Legende verweist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4770 steht für „Trypanosoma cruzi 4771 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen Identifizierungvon Bakterien, Viren, Pilzen und Parasiten“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4770 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4770 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.