GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3532: Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments…

Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments – einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten

Die GOÄ-Ziffer 3532 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments – einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 6,03 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3532 erfasst die phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments einschließlich der morphologischen Beurteilung der Erythrozyten. Im Unterschied zur einfachen Sedimentuntersuchung nach Nummer 3531 wird hier gezielt die Phasenkontrastmikroskopie eingesetzt, die eine differenzierte Beurteilung der Form der im Urin enthaltenen Erythrozyten erlaubt. Diese morphologische Analyse dient vor allem der Unterscheidung, ob eine festgestellte Hämaturie glomerulärer Herkunft ist, erkennbar an deformierten (dysmorphen) Erythrozyten, oder ob sie aus den ableitenden Harnwegen stammt, bei denen die Erythrozyten meist eine gleichmäßige Form aufweisen. In der praktischen Anwendung wird diese Untersuchung eingesetzt, wenn bei nachgewiesener Blutbeimengung im Urin die Ursache weiter eingegrenzt werden soll, etwa zur Abgrenzung einer nephrologischen von einer urologischen Blutungsquelle.

Gebühren und Steigerungssatz

90 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,25 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach6,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach6,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3532

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3532?

Die GOÄ-Ziffer 3532 steht für „Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments – einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3532?

Die GOÄ-Ziffer 3532 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3532 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3532?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3532 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.