GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3961: Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren

Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren

Die GOÄ-Ziffer 3961 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 60,33 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschreibt den Thrombozytenaggregationstest unter Verwendung von mindestens drei verschiedenen Stimulatoren, bei dem die Aggregationsfähigkeit der Thrombozyten nach Zugabe der jeweiligen Reizsubstanzen gemessen wird. Angewendet wird der Test zur Abklärung thrombozytärer Funktionsstörungen bei Patienten mit erhöhter Blutungsneigung und unauffälligen plasmatischen Gerinnungswerten, etwa bei Verdacht auf eine angeborene Thrombozytopathie oder eine erworbene Funktionsstörung, beispielsweise durch Medikamente wie Acetylsalicylsäure. Durch die Verwendung mehrerer Stimulatoren lässt sich das Aggregationsverhalten differenziert charakterisieren und einer bestimmten Störung zuordnen, da unterschiedliche Stimulatoren jeweils andere Aktivierungswege der Thrombozyten ansprechen und so Rückschlüsse auf den betroffenen Mechanismus der Thrombozytenfunktion erlauben.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach60,33 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach68,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3961

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3961?

Die GOÄ-Ziffer 3961 steht für „Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3961?

Die GOÄ-Ziffer 3961 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3961 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 60,33 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3961?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3961 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.