GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4383: Hepatitis A-Virus (IgM)

Hepatitis A-Virus (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4383 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis A-Virus (IgM)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4383 steht fuer den isolierten Nachweis von IgM-Antikoerpern gegen das Hepatitis-A-Virus und wird angewendet, wenn gezielt der Nachweis einer frischen, akuten Infektion im Vordergrund steht, etwa bei akuter Symptomatik mit Verdacht auf Hepatitis A, ohne dass zugleich IgG bestimmt wird. Nach Amtlicher Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl und Gebuehr wie Nummer 4375 bewertet, ohne eigene Sonderbewertung. Die Ziffer grenzt sich damit von Nummer 4382 ab, die den kombinierten Nachweis von IgG und IgM erfasst: Wird nur IgM bestimmt, ist Nummer 4383 einschlaegig. Der untersuchte Parameter ist in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

240 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4375).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4383

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4383?

Die GOÄ-Ziffer 4383 steht für „Hepatitis A-Virus (IgM)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4383?

Die GOÄ-Ziffer 4383 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4383 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4383?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4383 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.