GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Zirkulierende Immunkomplexe, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3881 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zirkulierende Immunkomplexe, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 3881 vergütet den Nachweis zirkulierender Immunkomplexe mittels Ligandenassay, beispielsweise ELISA-basierter Verfahren, einschließlich der methodisch erforderlichen Doppelbestimmung und einer jeweils aktuellen Bezugs- bzw. Standardkurve. Sie wird angesetzt, wenn bei Verdacht auf immunkomplexvermittelte Erkrankungen wie Vaskulitiden, systemischen Lupus erythematodes oder bestimmten Glomerulonephritiden geklärt werden soll, ob im Blut zirkulierende Antigen-Antikörper-Komplexe vorliegen, die auf eine aktive immunologische Entzündungsreaktion hindeuten. Die geforderte Doppelbestimmung dient der analytischen Absicherung des Ergebnisses, die aktuelle Bezugskurve der korrekten quantitativen Einordnung der Messwerte. Die Leistung bildet häufig die Ausgangsposition für weitere, hierauf aufbauende Sammelpositionen wie die Rheumafaktor-Bestimmung, die in eng verwandten Ziffern gesondert geregelt sind.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 19,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 21,97 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3881 steht für „Zirkulierende Immunkomplexe, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3881 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3881 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.