GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) 4272 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4271 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) 4272 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4271 erfasst den isolierten Nachweis von IgM-Antikörpern gegen Treponema pallidum mittels IgM-FTA-ABS-Test und wird angewendet, wenn gezielt eine floride beziehungsweise aktive Syphilis-Infektion abgeklärt werden soll, da der isolierte IgM-Nachweis anders als der kombinierte IgG/IgM-Nachweis eher für eine frische oder noch aktive Infektion spricht. Im Unterschied zu Nummer 4270, die beide Immunglobulinklassen gemeinsam erfasst, beschränkt sich 4271 ausschließlich auf die IgM-Fraktion. Abrechnungstechnisch wird die Ziffer mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4260 bewertet, da der methodische Aufwand dieser Sammelposition entspricht; methodisch vergleichbare Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand werden gesondert unter einer eigenen Nummer erfasst, wobei die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 38,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4271 steht für „Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) 4272 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4271 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4271 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.