GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4449: Leishmanien

Leishmanien

Die GOÄ-Ziffer 4449 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Leishmanien“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4449 erfasst, wie Nummer 4441, den serologischen Antikörpernachweis gegen Leishmanien, ist jedoch dieser weiteren Bewertungsgruppe zugeordnet und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4446 bewertet. Angewendet wird die Ziffer unter denselben klinischen Voraussetzungen wie Nummer 4441: Verdacht auf kutane, mukokutane oder viszerale Leishmaniose nach Aufenthalt in Endemiegebieten, insbesondere bei chronischen Hautläsionen oder bei unklarem Fieber mit Hepatosplenomegalie. Die Zuordnung zur Nummer 4449 statt 4441 richtet sich danach, welcher Bewertungsgruppe die konkret durchgeführte Untersuchung angehört. Eine freie Wahl zwischen beiden Nummern besteht nicht; maßgeblich ist ausschließlich das tatsächlich angewandte Verfahren.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4446).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4449

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4449?

Die GOÄ-Ziffer 4449 steht für „Leishmanien“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4449?

Die GOÄ-Ziffer 4449 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4449 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4449?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4449 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.