GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3846: nDNA

nDNA

Die GOÄ-Ziffer 3846 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „nDNA“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen native, doppelsträngige DNA (nDNA-Antikörper), üblicherweise mittels indirekter Immunfluoreszenz. Angewendet wird sie im Rahmen der Diagnostik und Verlaufsbeurteilung eines systemischen Lupus erythematodes, für den Anti-nDNA-Antikörper einen hochspezifischen Marker darstellen und dessen Titerhöhe zudem häufig mit der Krankheitsaktivität korreliert. Die Bestimmung wird meist im Rahmen einer umfassenderen ANA-Subtypisierung neben weiteren kernspezifischen und zytoplasmatischen Antikörpern angefordert. Klinisch dient sie sowohl der Erstdiagnose als auch der Verlaufskontrolle unter Therapie. Eigenständig wird die Leistung nicht vergütet: Sie ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2, unabhängig von der Zahl weiterer gleichzeitig bestimmter Antikörper.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3846

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3846?

Die GOÄ-Ziffer 3846 steht für „nDNA“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3846?

Die GOÄ-Ziffer 3846 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3846 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3846?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3846 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.