GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)
Die GOÄ-Ziffer 4554 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4554 erfasst die Neisser-Färbung eines Bakterienkulturausstrichs, ein Verfahren zur Darstellung metachromatischer Granula, wie sie insbesondere bei Corynebacterium diphtheriae vorkommen. Sie wird angewendet, wenn nach kultureller Anzüchtung gezielt auf granulahaltige Stäbchenbakterien untersucht werden soll, etwa im Rahmen der Diphtherie-Diagnostik. Wie die Gramfärbung (Nummer 4553) und die Ziehl-Neelsen-Färbung (Nummer 4555) wird sie gemäß amtlicher Bestimmung als Teil der Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr zu Nummer 4551 bewertet, sodass die Färbeleistung selbst nicht gesondert, sondern zur Bewertung der zugehörigen Identifizierungsleistung abgerechnet wird. In der Praxis kommt Ziffer 4554 typischerweise ergänzend zur biochemischen Keimidentifizierung zum Einsatz, wenn die Morphologie oder Granulastruktur des Erregers zur Diagnosesicherung beiträgt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 4,02 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 4,55 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4554 steht für „Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4554 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4554 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.