GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4369: Influenza C-Virus

Influenza C-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4369 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Influenza C-Virus“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4369 bezeichnet den Nachweis des Influenza-C-Virus und wird angewendet, wenn im Rahmen einer differenzierten Grippediagnostik gezielt dieser seltenere Virustyp untersucht werden soll, etwa zur vollstaendigen Abklaerung einer respiratorischen Infektion neben den haeufigeren Typen A und B. Die Amtliche Bestimmung ordnet die Leistung einer Sammelposition zu, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4362 uebereinstimmen; eine eigene Bewertung existiert nicht. In der Praxis wird Nummer 4369 also immer dann abgerechnet, wenn Influenza C als spezifischer Parameter innerhalb der methodisch vergleichbaren Erregergruppe nachgewiesen wurde, waehrend die uebrigen Influenza-Typen ueber ihre jeweils eigenen Nummern zur gleichen Gebuehr abgerechnet werden. Der Parameter ist in der Rechnung zu benennen.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4362).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4369

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4369?

Die GOÄ-Ziffer 4369 steht für „Influenza C-Virus“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4369?

Die GOÄ-Ziffer 4369 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4369 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4369?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4369 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.