GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4461: Toxoplasma gondii 4462 Untersuchungen mit ähnlichem…

Toxoplasma gondii 4462 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4461 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Toxoplasma gondii 4462 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4461 bildet ebenfalls den Nachweis von Antikörpern gegen Toxoplasma gondii ab, jedoch im Rahmen einer eigenen Untersuchungsreihe, die sich von der unter Nummer 4459 beschriebenen Leistung unterscheidet (z. B. andere Nachweismethode oder Antikörperklasse). Angewendet wird sie, wenn im Zuge der Toxoplasmose-Diagnostik dieses zweite, eigenständig geführte Verfahren zum Einsatz kommt. Da der methodische Aufwand dem der Nummer 4459 entspricht, ordnet die amtliche Bestimmung Nummer 4461 derselben Punktzahl/Gebühr zu (Sammelposition mit Nummer 4459). Für Untersuchungen mit vergleichbarem Aufwand zu anderen Parametern ist Ziffer 4462 vorgesehen, wobei der untersuchte Parameter in der Rechnung anzugeben ist. In der Praxis dient Ziffer 4461 als Ausgangspunkt für eine weitere Gruppe erregerspezifischer Nachweise, die alle zu dieser Gebühr abgerechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach15,42 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach17,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4459).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4461

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4461?

Die GOÄ-Ziffer 4461 steht für „Toxoplasma gondii 4462 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4461?

Die GOÄ-Ziffer 4461 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4461 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4461?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4461 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.