GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4324: Influenza A-Virus

Influenza A-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4324 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Influenza A-Virus“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird der Antikörpernachweis gegen das Influenza-A-Virus. Diese Ziffer kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen eines fieberhaften respiratorischen Krankheitsbildes eine Influenza-A-Infektion serologisch abgeklärt werden soll, etwa zur retrospektiven Bestätigung nach Abklingen der akuten Symptomatik oder im Rahmen epidemiologischer beziehungsweise arbeitsmedizinischer Fragestellungen, wenn ein direkter Antigen- oder Genomnachweis nicht mehr verfügbar ist. Häufig wird ein Titeranstieg zwischen einer akuten und einer Rekonvaleszenzserumprobe zur Diagnosesicherung herangezogen. Von der Bestimmung gegen Influenza B nach Nummer 4325 unterscheidet sie sich durch den nachgewiesenen Virustyp. Als Teil der Sammelposition wird die Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 zusammengefassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4324

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4324?

Die GOÄ-Ziffer 4324 steht für „Influenza A-Virus“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4324?

Die GOÄ-Ziffer 4324 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4324 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4324?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4324 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.