GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterte r bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim
Die GOÄ-Ziffer 4550 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterte r bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen und 22,12 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4550 vergütet die Identifizierung anaerob angezüchteter Bakterien mittels einer erweiterten bunten Reihe, durchgeführt in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je nachgewiesenem Keim. Sie wird angesetzt, wenn ein unter Sauerstoffausschluss oder mikroaerophilen Bedingungen angezüchteter Keim mit einem umfangreichen biochemischen Reaktionspanel differenziert werden muss, was neben der eigentlichen Testdurchführung auch die aufwendigere Kultivierungs- und Inkubationstechnik unter kontrollierter Atmosphäre voraussetzt. Die Abgrenzung zu Nummer 4549 ergibt sich unmittelbar aus dem Sauerstoffanspruch des untersuchten Keims: aerobe Erreger werden nach 4549, anaerobe bzw. mikroaerophile nach 4550 identifiziert. In der Praxis kommt die Ziffer bei Anaerobierinfektionen zum Einsatz, etwa bei Abszessen oder Wundinfektionen mit Verdacht auf anaerobe Mischflora, und wird je identifiziertem Keim einzeln berechnet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 19,23 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 22,12 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 25,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4550 steht für „Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterte r bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4550 ist mit 330 Punkten bewertet; das entspricht 19,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 22,12 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4550 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.