GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 4185 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4185 erfasst die Bestimmung von Cyclosporin mittels mono- oder polyspezifischem Ligandenassay, gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Cyclosporin ist ein Immunsuppressivum, das nach Organtransplantation zur Verhinderung von Abstossungsreaktionen eingesetzt wird und eine enge therapeutische Breite bei ausgepraegter Nephrotoxizitaet besitzt, weshalb der Blutspiegel insbesondere in der Anfangsphase nach Transplantation, bei Dosisanpassungen oder bei Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln engmaschig kontrolliert werden muss. Die Unterscheidung mono- versus polyspezifisch bezieht sich auf die Spezifitaet des verwendeten Assays gegenueber der Muttersubstanz allein oder gegenueber Muttersubstanz und Metaboliten gemeinsam; die optionale Doppelbestimmung und die aktuelle Bezugskurve dienen der Ergebnissicherung. Anders als die nachfolgend genannten Substanzen ist Nummer 4185 selbst die Bezugsziffer der zugehoerigen Sammelposition.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 20,11 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 22,73 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4185 steht für „Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4185 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4185 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.