GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4185: Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay…

Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 4185 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4185 erfasst die Bestimmung von Cyclosporin mittels mono- oder polyspezifischem Ligandenassay, gegebenenfalls einschliesslich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Cyclosporin ist ein Immunsuppressivum, das nach Organtransplantation zur Verhinderung von Abstossungsreaktionen eingesetzt wird und eine enge therapeutische Breite bei ausgepraegter Nephrotoxizitaet besitzt, weshalb der Blutspiegel insbesondere in der Anfangsphase nach Transplantation, bei Dosisanpassungen oder bei Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln engmaschig kontrolliert werden muss. Die Unterscheidung mono- versus polyspezifisch bezieht sich auf die Spezifitaet des verwendeten Assays gegenueber der Muttersubstanz allein oder gegenueber Muttersubstanz und Metaboliten gemeinsam; die optionale Doppelbestimmung und die aktuelle Bezugskurve dienen der Ergebnissicherung. Anders als die nachfolgend genannten Substanzen ist Nummer 4185 selbst die Bezugsziffer der zugehoerigen Sammelposition.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4185

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4185?

Die GOÄ-Ziffer 4185 steht für „Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4185?

Die GOÄ-Ziffer 4185 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4185 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4185?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4185 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.