GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene
Die GOÄ-Ziffer 4214 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4214 steht im Abschnitt M der GOÄ für den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Bakterienantigene und bildet die Bezugsziffer, unter der zahlreiche nachfolgende Einzelbestimmungen (unter anderem die Nummern 4221 bis 4232) als Teil derselben Sammelposition abgerechnet werden. In der Praxis wird die Leistung angesetzt, wenn im Rahmen einer Infektionsdiagnostik der spezifische Antikörpernachweis gegen ein bestimmtes bakterielles Antigen erforderlich ist, etwa zur Abklärung einer vermuteten bakteriellen Infektion, deren Erreger sich kulturell nicht sicher fassen lässt oder bei der die Serologie die klinische Verdachtsdiagnose absichert. Da für die zugehörigen Einzelbestimmungen eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr mit Nummer 4214 gilt, ist bei mehreren gleichzeitig bestimmten Erregern dieser Gruppe die Sammelbewertung zu berücksichtigen, statt jede Position einzeln in voller Höhe anzusetzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 4,02 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 4,55 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4214 steht für „Lithium 19. Antikörper gegen Bakterienantigene“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4214 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4214 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.