GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4450: Pneumocystis carinii

Pneumocystis carinii

Die GOÄ-Ziffer 4450 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pneumocystis carinii“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4450 erfasst, wie Nummer 4443, den serologischen Antikörpernachweis gegen Pneumocystis carinii (jirovecii), ist jedoch mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4446 bewertet. Die Anwendung erfolgt unter denselben klinischen Voraussetzungen: bei immunsupprimierten Patienten, insbesondere bei fortgeschrittener HIV-Infektion, mit atypischer interstitieller Pneumonie, bei der eine serologische Zusatzinformation zur Verdachtsdiagnose beitragen soll. Der Nachweis ergänzt den direkten Erregernachweis aus respiratorischem Material, ersetzt ihn jedoch nicht. Welche der beiden gleichnamigen Positionen (Nummer 4443 oder 4450) abzurechnen ist, richtet sich nach der Bewertungsgruppe der tatsächlich durchgeführten Untersuchung. Eine freie Wahl zwischen den beiden Positionen besteht nicht, maßgeblich ist das tatsächlich angewandte Nachweisverfahren.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4446).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4450

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4450?

Die GOÄ-Ziffer 4450 steht für „Pneumocystis carinii“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4450?

Die GOÄ-Ziffer 4450 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4450 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4450?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4450 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.