GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Thymidinkinase, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktuelle r Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3910.H3 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thymidinkinase, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktuelle r Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3910.H3 vergütet die Bestimmung der Thymidinkinase mittels Ligandenassay, einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Thymidinkinase ist ein Proliferationsmarker, dessen Aktivität mit der Zellteilungsrate korreliert, und wird vor allem bei malignen Lymphomen und lymphoproliferativen Erkrankungen zur Einschätzung der Tumoraktivität sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle bestimmt. Im Unterschied zu organspezifischen Tumormarkern wie PSA oder CEA erlaubt Thymidinkinase keine Zuordnung zu einem bestimmten Tumorursprung, sondern gibt vielmehr Auskunft über die proliferative Aktivität eines bereits bekannten hämatologischen Krankheitsbildes. Die Ziffer wird daher typischerweise in der hämatoonkologischen Verlaufsbeobachtung angesetzt. Wie bei NSE ist die Doppelbestimmung hier ausdrücklich regelhaft gefordert, nicht nur 'gegebenenfalls'.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,23 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 30,16 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 34,10 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3910.H3 steht für „Thymidinkinase, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktuelle r Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3910.H3 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3910.H3 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.