GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen
Die GOÄ-Ziffer 4012 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 50,27 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4012 erfasst die serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System, durchgeführt nach vorheriger Isolierung von Zellen und Organellen. Im Unterschied zur Kreuzprobe nach Nummer 4002, die die Verträglichkeit im Blutgruppensystem prüft, wird hier die immunologische Verträglichkeit im HLA-System getestet, indem das Serum eines möglichen Empfängers gegen Lymphozyten beziehungsweise Zellbestandteile eines möglichen Spenders zur Reaktion gebracht wird. Diese Untersuchung dient dazu, vor einer Organ- oder Gewebetransplantation vorhandene, gegen die HLA-Merkmale des Spenders gerichtete Antikörper des Empfängers nachzuweisen, deren Vorliegen eine Abstoßungsreaktion begünstigen würde. Voraussetzung ist die vorherige Isolierung der zu testenden Zellen und Organellen, wie sie beispielsweise mit Nummer 4003 abgerechnet werden kann. Die Leistung ist damit fester Bestandteil der immunologischen Verträglichkeitsprüfung vor Gewebe- und Organtransplantationen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,72 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 50,27 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 56,83 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4012 steht für „Serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4012 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 50,27 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4012 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.