GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4761: Lamblien

Lamblien

Die GOÄ-Ziffer 4761 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lamblien“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4761 bezeichnet den Nachweis von Lamblien mittels Ligandenassay entsprechend dem methodischen Vorgehen von Nummer 4759. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen eines Enzym- oder Radioimmunoassays gezielt nach Giardia-lamblia-Antigen bzw. -Antikörpern gesucht wird, etwa zur Bestätigung einer Lambliasis. Wie bei 4760 und 4762 legt die amtliche Bestimmung fest, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet wird: Sie wird gemeinsam mit Nummer 4759 nur einmal berechnet, unabhängig davon, ob im selben Testansatz zusätzliche Erreger untersucht werden. Die eigenständige Ziffer dient in erster Linie der Kennzeichnung des konkret nachgewiesenen Erregers, ohne einen von 4759 unabhängigen zusätzlichen Vergütungsanspruch zu begründen.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4759).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4761

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4761?

Die GOÄ-Ziffer 4761 steht für „Lamblien“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4761?

Die GOÄ-Ziffer 4761 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4761 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4761?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4761 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.