GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-MB), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3788 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-MB), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer bezeichnet die Bestimmung der Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-MB) mittels Ligandenassay. Die Legende stellt klar, dass eine gegebenenfalls durchgefuehrte Doppelbestimmung sowie eine aktuelle Bezugskurve Bestandteil der Leistung sind und nicht gesondert abgerechnet werden. Angewendet wird die Ziffer bei Verdacht auf einen Myokardschaden, wenn die massenbezogene Konzentration des herzspezifischen CK-Isoenzyms als diagnostischer Parameter bestimmt werden soll, im Unterschied zur rein aktivitaetsbezogenen Messung. Voraussetzung fuer den Ansatz ist die tatsaechliche Durchfuehrung als Ligandenassay mit Konzentrationsbestimmung; ein aktivitaetsbasiertes oder elektrophoretisches Verfahren zur CK-MB-Differenzierung faellt nicht unter diese Legende, sondern wird ueber andere Positionen der Isoenzymdiagnostik abgebildet. Die Leistung wird je Bestimmung einmal angesetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 13,41 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 15,15 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3788 steht für „Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-MB), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3788 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3788 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.