GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3766.H4: Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay…

Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bestimmung des Thyroxin-bindenden Globulins, kurz TBG, erfolgt mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. TBG ist das wichtigste Transportprotein für Schilddrüsenhormone im Blut und bestimmt maßgeblich, welcher Anteil der Hormone gebunden beziehungsweise frei und damit biologisch wirksam vorliegt. In der Praxis wird die TBG-Bestimmung herangezogen, wenn die gemessenen Gesamtschilddrüsenhormonwerte nicht zum klinischen Bild passen oder Veränderungen der Bindungskapazität vermutet werden, etwa durch angeborene TBG-Veränderungen, Schwangerschaft oder bestimmte Medikamente, um die Schilddrüsenhormonwerte richtig einzuordnen und von einer tatsächlichen Schilddrüsenfunktionsstörung abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3766.H4

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3766.H4?

Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 steht für „Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3766.H4?

Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3766.H4 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3766.H4?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3766.H4 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.