GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4223: Francisellen

Francisellen

Die GOÄ-Ziffer 4223 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Francisellen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 6,03 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4223 erfasst den Antikörpernachweis gegen Francisellen und wird eingesetzt, wenn der Verdacht auf eine Tularämie (Hasenpest) besteht, etwa nach Kontakt mit Wildtieren, Nagetieren oder deren Kadavern sowie nach Zeckenstich in entsprechenden Endemiegebieten. Die serologische Untersuchung dient der Bestätigung dieser seltenen, aber meldepflichtigen Infektion, wenn ein direkter kultureller Erregernachweis wegen des hohen Biosicherheitsrisikos vermieden oder ergänzt werden soll. Amtlich ist die Ziffer als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4214 bewertet, das heißt sie teilt sich mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht gesondert daneben abgerechnet. Die inhaltlich entsprechende, methodisch andere Bestimmung findet sich unter Nummer 4239, zugeordnet zur Sammelposition um Nummer 4233.

Gebühren und Steigerungssatz

90 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,25 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach6,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach6,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4214).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4223

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4223?

Die GOÄ-Ziffer 4223 steht für „Francisellen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4223?

Die GOÄ-Ziffer 4223 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4223 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4223?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4223 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.