GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4596: Clostridium botulinum

Clostridium botulinum

Die GOÄ-Ziffer 4596 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Clostridium botulinum“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4596 bezeichnet den Nachweis von Clostridium botulinum, relevant bei Verdacht auf Botulismus als Ursache einer Erkrankung. Sie wird angesetzt, wenn das eingesandte Material gezielt auf diesen Erreger untersucht wird. Nach der Bestimmung erfolgt die Bewertung als Teil einer Sammelposition: Punktzahl und Gebühr sind identisch mit Ziffer 4593, sodass für den Nachweis keine gesonderte zusätzliche Vergütung anfällt. Ziffer 4596 gehört damit zur selben, an Ziffer 4593 (Vibrionen) angebundenen Untersuchungsgruppe wie Corynebacterium diphtheriae (4597); beide Erregernachweise werden gemeinsam mit dieser Bezugsziffer abgerechnet, unabhängig davon, ob einer oder mehrere der genannten Keime tatsächlich geprüft wurden.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4593).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4596

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4596?

Die GOÄ-Ziffer 4596 steht für „Clostridium botulinum“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4596?

Die GOÄ-Ziffer 4596 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4596 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4596?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4596 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.