GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4444: Schistosomen

Schistosomen

Die GOÄ-Ziffer 4444 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schistosomen“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4444 erfasst, wie die Nummern 4431 und 4436, den serologischen Antikörpernachweis gegen Schistosomen, ist jedoch dieser dritten Bewertungsgruppe zugeordnet und wird ebenfalls mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4436 bewertet. Die klinische Anwendung entspricht der der vorgenannten Schistosomen-Positionen: Abklärung einer möglichen Bilharziose bei entsprechender Reise- oder Expositionsanamnese und passender Symptomatik wie Hämaturie oder Eosinophilie. Da für denselben Erreger mehrere Ziffern mit unterschiedlicher Bezugsgröße existieren, richtet sich die im Einzelfall zutreffende Nummer nach der Bewertungsgruppe, der die konkret durchgeführte Untersuchung methodisch zuzuordnen ist, nicht nach freier Wahl zwischen den Positionen.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4436).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4444

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4444?

Die GOÄ-Ziffer 4444 steht für „Schistosomen“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4444?

Die GOÄ-Ziffer 4444 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4444 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4444?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4444 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.