GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3923: Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder…

Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)

Die GOÄ-Ziffer 3923 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 67,03 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3923 erfasst die Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mittels geschachtelter Polymerasekettenreaktion, der sogenannten nested PCR. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine einfache PCR nach Ziffer 3922 nicht ausreichend sensitiv oder spezifisch ist und durch einen zweiten, in das erste Amplifikat hinein verschachtelten Amplifikationsschritt die Nachweisempfindlichkeit erhöht werden soll, etwa bei sehr geringen Ausgangsmengen an Zielsequenz oder zur zusätzlichen Bestätigung eines Befundes. Die nested PCR stellt damit gegenüber der einfachen PCR einen methodisch aufwendigeren, zusätzlichen Untersuchungsschritt dar und wird gesondert neben Ziffer 3922 angesetzt, wenn dieser zweite Amplifikationszyklus tatsächlich durchgeführt wird, nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung des ersten Schritts.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach67,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach75,77 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3923

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3923?

Die GOÄ-Ziffer 3923 steht für „Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3923?

Die GOÄ-Ziffer 3923 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3923 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 67,03 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3923?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3923 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.